Manchmal ist der Eintritt des Todes absehbar, oft geschieht ein Trauerfall        jedoch auch unvermutet.             Wir möchten Sie im Nachfolgenden informieren, welche ersten Schritte        in die Wege geleitet werden müssen.
            Bei einem Todesfall zu Hause   ist als erstes der Hausarzt oder wenn dieser nicht erreichbar ist, der      Notarzt anzurufen. Dieser stellt dann die Todesbescheinigung aus.   Tritt ein        Trauerfall im Krankenhaus oder Pflegeheim ein, so   werden die ersten Formalitäten        von der Verwaltung veranlasst.
              Nach der Feststellung des Todes durch den Arzt empfehlen wir die Kontaktaufnahme        mit unserem Haus.
            
              
                Wir sind Tag und Nacht für  Sie   erreichbar, auch sonn- und feiertags: 
                           
                Tel. 07753 / 5267.  | 
              
            
            Wir vereinbaren mit Ihnen die nächsten   Schritte und Sie  entscheiden, ob die Überführung des Verstorbenen umgehend   oder zu einem  späteren Zeitpunkt durchgeführt werden soll. 
              (Verstorbene können bis zu 36 Stunden nach  Eintritt des Todes im   Sterbehaus bleiben.) 
  
              Im Beratungsgespräch in unseren Räumen oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause besprechen wir dann 
              alles Weitere. Wir nehmen uns für jeden   Trauerfall genügend Zeit zum Zuhören, Helfen und Unterstützen - auch über die Beerdigung hinaus.
              
                WELCHE PAPIERE BENÖTIGEN SIE?
                
              Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die   Erledigung aller Formalitäten bei  Standesamt, Einwohnermeldeamt,   Friedhofsverwaltung, Krankenkasse,   Postrentenrechnungsstelle,    Versicherungen, etc. 
  
              Dafür benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie bitte zur Beratung  mitbringen: 
            
            
              -  Todesbescheinigung vom Arzt (falls der Tod zu Hause             eingetreten ist) 
               
              -  bei Ledigen und Minderjährigen: Geburtsurkunde 
               
              -  bei Verheirateten: Familienbuchauszug oder Heiratsurkunde,             Stammbuch 
               
              -  bei Verwitweten: Heiratsurkunde (Stammbuch) und die Sterbeurkunde des  Ehegatten bzw. Sterbeeintrag im             Familienbuch 
               
              -  bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraft 
               
              - Personalausweis oder Reisepass der/des Verstorbenen 
               
              - Versichertenkarte der Krankenkasse
               
              - Versicherungspolicen und Rentenunterlagen (letzter Rentenbescheid der LVA oder BFA)
               
              - Graburkunde, falls bereits ein Grab besteht 
               
              - und falls vorhanden: Willenserklärung bei Feuerbestattung bzw. Seebestattung 
               
            
            Sollten einige Dokumente nicht  vorliegen, sind wir Ihnen gerne bei der         Organisation der Urkunden behilflich. 
                
              Einige Angehörige haben auch den Wunsch, selbst   aktiv zu werden und es ist ihnen   ein Bedürfnis, durch möglichst viel   Eigeninitiative den Abschied zu gestalten   und somit schon ein Stück   Trauerarbeit zu leisten.
              Wir unterstützen Sie und ebnen Ihnen im Rahmen   der gesetzlichen und   kommunalen Möglichkeiten den Weg zur Durchführung   Ihrer Vorstellungen und   Wünsche.
  
  UNSERE LEISTUNGEN:
            
            
              -  Versorgen des Verstorbenen: Erstversorgung am Sterbeort,  hygienische Versorgung, Ankleidung und Einbettung.
               
              -  Überführung im In - und Ausland
               
              -  Erledigung bzw. Beschaffung sämtlicher zur Bestattung benötigten Formalitäten  wie 
                  
                    - Sterbefallanzeige und Beschaffung der Sterbeurkunden beim  zuständigen Standesamt 
                     
                    - Besorgung der ärztlichen Todesbescheinigung in Krankenhäusern  und Seniorenheimen 
                     
                    - Hilfestellung bei der Beschaffung von Personenstandsdokumenten 
                     
                    - etc.
                     
                  
               
              - Anmeldung und Terminierung mit Friedhofsverwaltung, Kirchen (kath.Kirche Albbruck bzw. ev. Christusgemeinde Albbruck) oder  weltlichen Trauerrednern (z.B. Trauerrednerin Andrea Trippel, Trauerrednerin Birgit Arzet oder Trauerredner Volker Willrodt) 
               
              - Organisation von Sargträgern zur Erdbestattung
               
            
            Außerdem sind wir behilflich 
            
            
              -  bei der Formulierung der Todesanzeige und der Veröffentlichung  in Zeitungen und Gemeindeblättern
               
              -  Gestaltung von Trauerkarten/-Briefen und Danksagungen
               
              -  bei der Auswahl und Bestellung des Blumenschmucks
               
              - bei der Vermittlung von  Musikern und freien Trauerrednern 
               
              - etc. 
 
            
            
              In unserem ausführlichen Beratungsgespräch   werden sämtliche  Fragen zu Formalitäten, zur Bestattungsvorbereitung   und -durchführung, kurz  alle für Sie jetzt wichtigen Fragen geklärt.
            
             Außerdem finden Sie in unserer Ausstellung eine große Auswahl an 
            
              - Särgen 
 
              - Urnen 
 
              - Deckengarnituren und Sterbewäsche
 
            
            Zur vorläufigen Kennzeichnung der Grabstätte beschriften wir ein  Grabkreuz aus Holz.
             
                
                WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF SIE ZU?
            
            I. Kosten der Stadt oder  Gemeinde  
            
            
              -  Grabstelle z.B. Einzel- oder Doppelgrabplatz, Urnengrab,             anonymes Grab 
               
              -  Beerdigungsgebühren, Öffnen des Grabes 
               
              -  Kosten für die Friedhofshalle 
               
              -  weitere Kosten (örtlich verschieden) 
               
            
            II. Kosten des  Bestattungsinstituts
            
            
              -  Sarg, Ausstattung und ggf. Urne 
               
              - Überführungskosten 
               
              -  Versorgung des Verstorbenen 
               
              -  Erledigung der Formalitäten auf Ämtern und Behörden
               
              - beschriftetes Grabkreuz 
               
              - sowie weitere Dienstleistungen 
               
            
            III. Sonstige Kosten
            
            
              -  Kremationskosten zzgl.  Kosten z.B. bei einer  Seebestattung 
               
              - Traueranzeige bzw. Danksagung in Zeitungen / Gemeindeblättern 
               
              -  Druck von Trauerkarten / Sterbebildern / Danksagungen, etc. 
               
              -  Blumenschmuck 
               
              - Trauerredner 
               
              -  Musik 
               
              - Sargträger
               
              - Bewirtung der Trauergäste 
               
              - etc.
               
            
            IV. Folgekosten
            
            
              - Grabpflegekosten
               
              - Steinmetzkosten 
               
              - etc.