Bestattungsarten

Gerne informieren wir Sie auf dieser Seite über die Möglichkeiten der Erd- und Feuerbestattung. Möglich ist auch eine Seebestattung oder die Bestattung der Asche des/der Verstorbenen im FriedWald® (Baumbestattung).

DIE ERDBESTATTUNG

… ist die traditionelle und weit verbreitete Art der Bestattung in einem Sarg. Sie können grundsätzliche wählen zwischen einem Reihengrab oder einem Wahlgrab.

Reihengrab:
Ein Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt und es kann nur eine Person
beigesetzt werden. Die Grabnutzung ist nicht verlängerbar.

Wahlgrab:
Ein Wahl- oder Familiengrab wird von den Angehörigen für eine bestimmte Zeit erworben.
Es können mehrere Verstorbene beigesetzt werden. Die Grabnutzung ist verlängerbar.

Die Ruhefrist ist nicht einheitlich geregelt. Je nach Stadt/Gemeinde bzw. Ortsteil beträgt
sie zwischen 15 und 25 Jahren.

DIE FEUERBESTATTUNG

… ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Meist geht der Einäscherung eine Trauerfeier (Abdankungsfeier)
mit Sarg voraus. Danach erfolgt die Urnenbeisetzung, auf Wunsch im engeren Familienkreis.
Eine Trauerfeier mit direkt anschließender Urnenbestattung ist auch möglich.

Die anonyme Bestattung ist die Beisetzung (meist der Urne) auf einem Gemeinschaftsgrabfeld. Diese Grabfelder stehen auf fast allen Friedhöfen zur Verfügung. Wir informieren Sie gerne.

Urnen-Reihengrab:
Ein Urnen-Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt und es kann nur eine Person beigesetzt werden. Die Grabnutzung ist nicht verlängerbar.

Urnen-Wahlgrab:
Ein Wahl- oder Familiengrab wird von den Angehörigen für eine bestimmte Zeit (meist 15 oder
20 Jahre) erworben. Es können mehrere Verstorbene beigesetzt werden. Die Grabnutzung ist verlängerbar.

Anonymes Grab:
Die Urne wird ohne genaue Kennzeichnung auf einem anonymen Grabfeld beigesetzt.

Gemeinschaftlich gepflegtes/Halbanonymes Urnengrab:
Die Beisetzung erfolgt in einem gepflegten Gemeinschaftsgrab mit namentlicher Kennzeichnung.
In Albbruck gibt es seit 2003 hierfür ein Sammel-Urnenfeld (den sogenannten "Kreisel"):

Die aktuellen Friedhofsgebühren der Gemeinde Albbruck finden Sie HIER (PDF-Download).
Für andere Gemeinden und Städte können Sie uns gerne anfragen oder sich bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung erkundigen:

Dogern: Tel. 07751 / 831 80.
Waldshut: Tel. 07751 / 833 267.
Laufenburg: Tel. 07763 / 806 42.

 

BEI EINER SEEBESTATTUNG

… wird nach der Einäscherung die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Die Angehörigen können auf Wunsch der Seebestattung beiwohnen. Sie erhalten nach der Bestattung eine Seekarte mit den genauen Angaben zum Bestattungsort auf See. Für eine Seebestattung ist es nicht mehr zwingend, dass eine persönlich geschriebene Willenserklärung des Verstorbenen vorliegt. Auch die Angehörigen können dies entscheiden, wenn es dem ausgesprochenen Wunsch des Verstorbenen entspricht.

BAUMBESTATTUNG - NATURBESTATTUNG

Hier findet die Beisetzung der Urne unter einem Familien-/Gemeinschaftsbaum statt. Dieser Baum kann bereits zu Lebzeiten in einem RuheForst® oder FriedWald® ausgesucht werden. Solche Wälder gibt es mittlerweile in verschiedenen Waldgebieten Deutschlands.

IN DEUTSCHLAND HERRSCHT BESTATTUNGSPFLICHT. DAS BEDEUTET, EINE URNE MUSS BEIGESETZT WERDEN UND KANN NICHT DEN ANGEHÖRIGEN AUSGEHÄNDIGT WERDEN.