Was tun im Trauerfall?

Manchmal ist der Eintritt des Todes absehbar, oft geschieht ein Trauerfall jedoch auch unvermutet. Wir möchten Sie im Nachfolgenden informieren, welche ersten Schritte in die Wege geleitet werden müssen.

Bei einem Todesfall zu Hause ist als erstes der Hausarzt oder wenn dieser nicht erreichbar ist, der Notarzt anzurufen. Dieser stellt dann die Todesbescheinigung aus. Tritt ein Trauerfall im Krankenhaus oder Pflegeheim ein, so werden die ersten Formalitäten von der Verwaltung veranlasst.
Nach der Feststellung des Todes durch den Arzt empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit unserem Haus.

Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar, auch sonn- und feiertags:

Tel. 07753 / 5267.

Wir vereinbaren mit Ihnen die nächsten Schritte und Sie entscheiden, ob die Überführung des Verstorbenen umgehend oder zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden soll.
(Verstorbene können bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes im Sterbehaus bleiben.)

Im Beratungsgespräch in unseren Räumen oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause besprechen wir dann alles Weitere. Wir nehmen uns für jeden Trauerfall genügend Zeit zum Zuhören, Helfen und Unterstützen - auch über die Beerdigung hinaus.

WELCHE PAPIERE BENÖTIGEN SIE?

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Erledigung aller Formalitäten bei Standesamt, Einwohnermeldeamt, Friedhofsverwaltung, Krankenkasse, Postrentenrechnungsstelle, Versicherungen, etc.

Dafür benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie bitte zur Beratung mitbringen:

  • Todesbescheinigung vom Arzt (falls der Tod zu Hause eingetreten ist)
  • bei Ledigen und Minderjährigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Familienbuchauszug oder Heiratsurkunde, Stammbuch
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde (Stammbuch) und die Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Sterbeeintrag im Familienbuch
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraft
  • Personalausweis oder Reisepass der/des Verstorbenen
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Versicherungspolicen und Rentenunterlagen (letzter Rentenbescheid der LVA oder BFA)
  • Graburkunde, falls bereits ein Grab besteht
  • und falls vorhanden: Willenserklärung bei Feuerbestattung bzw. Seebestattung

Sollten einige Dokumente nicht vorliegen, sind wir Ihnen gerne bei der Organisation der Urkunden behilflich.

Einige Angehörige haben auch den Wunsch, selbst aktiv zu werden und es ist ihnen ein Bedürfnis, durch möglichst viel Eigeninitiative den Abschied zu gestalten und somit schon ein Stück Trauerarbeit zu leisten.
Wir unterstützen Sie und ebnen Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und kommunalen Möglichkeiten den Weg zur Durchführung Ihrer Vorstellungen und Wünsche.

UNSERE LEISTUNGEN:

  • Versorgen des Verstorbenen: Erstversorgung am Sterbeort, hygienische Versorgung, Ankleidung und Einbettung.
  • Überführung im In - und Ausland
  • Erledigung bzw. Beschaffung sämtlicher zur Bestattung benötigten Formalitäten wie
    • Sterbefallanzeige und Beschaffung der Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt
    • Besorgung der ärztlichen Todesbescheinigung in Krankenhäusern und Seniorenheimen
    • Hilfestellung bei der Beschaffung von Personenstandsdokumenten
    • etc.
  • Anmeldung und Terminierung mit Friedhofsverwaltung, Kirchen (kath.Kirche Albbruck bzw. ev. Christusgemeinde Albbruck) oder weltlichen Trauerrednern (z.B. Trauerrednerin Andrea Trippel, Trauerrednerin Birgit Arzet oder Trauerredner Volker Willrodt)
  • Organisation von Sargträgern zur Erdbestattung

Außerdem sind wir behilflich

  • bei der Formulierung der Todesanzeige und der Veröffentlichung in Zeitungen und Gemeindeblättern
  • Gestaltung von Trauerkarten/-Briefen und Danksagungen
  • bei der Auswahl und Bestellung des Blumenschmucks
  • bei der Vermittlung von Musikern und freien Trauerrednern
  • etc.


In unserem ausführlichen Beratungsgespräch werden sämtliche Fragen zu Formalitäten, zur Bestattungsvorbereitung und -durchführung, kurz alle für Sie jetzt wichtigen Fragen geklärt.

Außerdem finden Sie in unserer Ausstellung eine große Auswahl an

  • Särgen
  • Urnen
  • Deckengarnituren und Sterbewäsche

Zur vorläufigen Kennzeichnung der Grabstätte beschriften wir ein Grabkreuz aus Holz.

 

WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF SIE ZU?

I. Kosten der Stadt oder Gemeinde 

  • Grabstelle z.B. Einzel- oder Doppelgrabplatz, Urnengrab, anonymes Grab
  • Beerdigungsgebühren, Öffnen des Grabes
  • Kosten für die Friedhofshalle
  • weitere Kosten (örtlich verschieden)

II. Kosten des Bestattungsinstituts

  • Sarg, Ausstattung und ggf. Urne
  • Überführungskosten
  • Versorgung des Verstorbenen
  • Erledigung der Formalitäten auf Ämtern und Behörden
  • beschriftetes Grabkreuz
  • sowie weitere Dienstleistungen

III. Sonstige Kosten

  • Kremationskosten zzgl. Kosten z.B. bei einer Seebestattung
  • Traueranzeige bzw. Danksagung in Zeitungen / Gemeindeblättern
  • Druck von Trauerkarten / Sterbebildern / Danksagungen, etc.
  • Blumenschmuck
  • Trauerredner
  • Musik
  • Sargträger
  • Bewirtung der Trauergäste
  • etc.

IV. Folgekosten

  • Grabpflegekosten
  • Steinmetzkosten
  • etc.